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Arnhild Oelsmeier

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Agrarrecht

Arnhild Oelsmeier

Meine Kanzlei ist eine moderne Rechtsanwaltskanzlei, die größtmöglichen Wert auf persönliche und maßgeschneiderte Betreuung eines jeden Mandanten legt. Ich biete Ihnen eine individuelle und kompetente rechtliche Beratung und Vertretung bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Dabei habe ich stets Ihre konkrete Lebenssituation, Ihre Bedürfnisse und Wünsche sowie die Wirtschaftlichkeit Ihres Anliegens im Auge.

Die Entscheidungsfreiheit meines Mandanten steht für mich im Vordergrund. Durch stetige Fortbildung bin ich zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Mit mir finden Sie die optimale Lösung Ihres Problems.

Agrarrecht und Landwirtschaftsrecht:

Seit dem 01.07.2009 gibt es den Fachanwalt für Agrarrecht. Das Agrarrecht umfasst Angelegenheiten aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Es handelt sich hier um Streitigkeiten sowohl im zivilrechtlichen, als auch im verwaltungsrechtlichen Bereich. Außerdem ist häufig auch EU Recht betroffen.

Im Einzelnen berate und vertrete ich Sie bei:

• agrarspezifischen Fragen des besonderen Schuldrechts (z.B. Landpachtrecht)

• der Durchsetzung von Ansprüchen im Pferderecht

• der Durchsetzung oder Abwehr von viehkaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen

• den Besonderheiten des Erb- und Familienrechts (Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen nach dem Höfeerbrecht)

• den Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besonderen Vertragstypen (z.B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe)

• der Durchsetzung Ihrer Rechte in Genehmigungsverfahren (z.B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien)

• der Durchsetzung von Baugenehmigungen im Außenbereich

• Fragen des Düngemittel- und Saatgutverkehrsrechts, Sortenschutzrechts

• Fragen des Tierschutz-, -zucht und -seuchenrechts

• Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren

• Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht

• Fragen des Staatsbeihilfenrechts, Agrarbeihilfenrechts, Cross-Compliance-Verpflichtungen.

Strafrecht:

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das die Entstehung, Umfang und Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs regelt.

Das materielle Strafrecht regelt die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen von Straftaten. Es ist vom Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" geprägt. Das materielle Strafrecht ist vorwiegend durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Strafrechtsvorschriften finden sich jedoch auch in einer Vielzahl weiterer Gesetze.

Das formelle Strafrecht ist das das Strafprozessrecht (Strafverfahrensrecht). Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung (StPO). Es befasst sich mit den Voraussetzungen und der Art der Durchsetzung staatlicher Strafen.

Für Jugendliche bis 21 Jahren gelten zum Teil besondere Vorschriften.

Jedermann kann sich in jeder Lage des Strafverfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen. Nicht jeder hat aber die finanziellen Mittel dazu. Und nicht jeder bedient sich des Beistands, auch wenn er eigentlich die finanziellen Mittel hätte. Die Pflichtverteidigung soll in den Fällen, in denen die Verteidigung des Beschuldigten durch einen Rechtsanwalt notwendig erscheint, die Fairness des Verfahrens herstellen. Deswegen sieht das Gesetz vor, dass in diesen Fällen der "Notwendigen Verteidigung" (so heißt es in § 140 Strafprozessordnung) dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist.

Die gesetzlichen Fälle, in denen ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, sind unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten.

Verwaltungsrecht:

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches - insbesondere neben dem Staatsrecht - eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.

Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Strassenverkehrsrecht etc.)

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren - unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet - anzutreffen sind und benötigt werden können.

Das besondere Verwaltungsrecht ist das spezielle Verwaltungsrecht, das auf die Erfordernisse jeweils bestimmter, sachlicher Verwaltungsaufgaben besonders zugeschnitten ist. Die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts treten neben das allgemeine Verwaltungsrecht, indem sie auf dessen Bestimmungen aufbauen, sie ergänzen oder auch modifizieren. Umgekehrt vervollständigt das allgemeine Verwaltungsrecht das besondere dort, wo letzteres keine eigenständigen Regelungen getroffen hat.

Das Verwaltungsrecht wird ergänzt durch das Verwaltungsprozessrecht, das den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz ordnet, insbesondere die Organisation und Funktionsweise der Verwaltungsgerichtsbarkeit und den Ablauf des Verwaltungsprozesses regelt.

Straßenverkehrsrecht:

Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Strafverfahren, Führerschein in Gefahr, Probleme bei Autokauf oder -leasing?

In kaum einem anderen Rechtsgebiet sind die Probleme so vielfältig und von so großer praktischer Bedeutung für den Einzelnen, wie im Verkehrsrecht. Wer sich im Straßenverkehr bewegt, sei es mit einem motorisierten Fahrzeug, per Fahrrad oder zu Fuß, setzt sich gewissen Risiken aus.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall, ich verteidige Sie in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, ich berate Sie bei allen Fragestellungen in Zusammenhang mit Ihrem Führerschein, drohenden Fahrverboten, Punktereduzierung, MPU-Beratung.

In allen Fragen rund ums Auto und den Straßenverkehr stehe ich Ihnen zur Seite.

Zweigstelle:

Seit August 2015 gibt es meine Zweigstelle in Delbrück.

Damit soll Mandanten die Möglichkeit zur Wahrnehmung von Besprechungsterminen angeboten werden, ohne dass sie die Anfahrt nach Paderborn in Kauf nehmen müssen.

Insbesondere ist damit auch noch der direktere und schnellere Informationsaustausch zwischen Mandant und Anwältin gewährleistet.

Um Wartezeiten zu vermeiden und eine reibungslose Koordination der Standorte zu ermöglichen, ist eine vorherige telefonische Vereinbarung von Terminen erforderlich.

Anschrift:

Rechtsanwältin

Arnhild Oelsmeier

Zur Schmiede 5

33129 Delbrück

Tel.: 05250/9988744

Mobil: 0171/3525572

Lebenslauf

1973
geboren in Salzkotten

1993
Abitur, Gymnasium Schloss Overhagen
Westf.- Wilhelms- Universität Münster

1993 - 1999
Studium der Rechtswissenschaften

1999 - 2002
Referendariat am Landgericht Bielefeld

2002 - 2003
Tätigkeit beim Kreis Paderborn in der zentralen Bußgeldstelle

2004 - 2019
Tätigkeit in der Kanzlei Uhlenstrasse, Paderborn

Juni 2009
Erfolgreicher Abschluss des ersten Fachanwaltslehrgangs für Agrarrecht bei der Deutschen Anwaltakademie

Mai 2012
Fachanwältin für Agrarrecht

Seit 2019
Auf dem Gut Warthe, Paderborn

Nebentätigkeiten

1995 - 1999
soziale Tätigkeit bei den ambulanten Diensten e. V. in Münster

seit 1999
landwirtschaftliche Tätigkeit im Nebenerwerb